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Finanzierung des Aufenthaltes

Die ersten 35 Tage (bis zu 44 Tage) sind über die Opferhilfe finanziert. Wenn Sie über Einkommen verfügen, ist es möglich, dass Sie sich ab dem 36. Tag finanziell beteiligen müssen. Ab dem 45. Tag werden die Kosten subsidiär von der Sozialhilfe übernommen.
Kein Geld zu haben, ist kein Hinderungsgrund für den Schutz in einem Frauenhaus.

Das Frauenhaus Aargau-Solothurn kann den Betrieb nur mit Spendengeldern und/oder Gönnerbeiträgen aufrecht halten

Unterstützen Sie uns – spenden Sie jetzt!

Mit einer Spende helfen Sie uns, den betroffenen Frauen mit ihren Kindern sowie den jungen Frauen einen positiven Raum zur Verfügung zu stellen, in dem sie zu sich finden und in eine neue Zukunft starten können.