Die ersten 35 Tage (bis zu 44 Tage) sind über die Opferhilfe finanziert. Wenn Sie über Einkommen verfügen, ist es möglich, dass Sie sich ab dem 36. Tag finanziell beteiligen müssen. Ab dem 45. Tag werden die Kosten subsidiär von der Sozialhilfe übernommen.
Kein Geld zu haben, ist kein Hinderungsgrund für den Schutz in einem Frauenhaus.